Jede Beschaffung bzw. Entwicklung von IT-Wirtschaftsgütern - auch die von Softwaresystemen und eingebetteten Systemen für Anwendungen jeglicher Art - läuft über Verträge. Weil aber solche Systeme niemals fehlerfrei sind und weil Projekte häufig in Krisen geraten, sind juristische Grundkenntnisse für alle maßgeblich an solchen Beschaffungen bzw. Entwicklungen Beteiligte zwingend erforderlich. Dies um so mehr, je komplexer die technischen und organisatorischen Gegebenheiten sind, denn desto größer ist das Risiko und desto wichtiger ist eine genaue, in Krisen hilfreiche Vertragsgestaltung. So ist beispielsweise juristisches Basiswissen ganz besonders wichtig
Die Teilnehmenden werden die praxisrelevanten Grundkenntnisse des IT-Vertragsrechts (wie z.B. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Softwareverträge) kennenlernen. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, Verträge und Vertragsverhandlungen gut vorzubereiten und die Verhandlungen erfolgreich zu führen. Sie werden darüber hinaus ein kritisches Bewußtsein entwickeln für riskante Situationen, die den Rat juristischer Experten erforderlich machen, und für den Zeitpunkt, zu welchem sie diesen Rat hinzuziehen sollten. Dies ist ein Grundbestandteil des juristischen Projektcontrollings. Um diesen Punkt abzurunden, werden sie schliesslich noch die Rolle und Bedeutung von Schlichtungsverfahren und Schiedsgerichten kennen.