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„Software-Patente werden inzwischen für triviale Neuerungen erteilt, Firmen nutzen sie als Waffe gegen Konkurrenten“ lautete unlängst der Titel eines Artikels einer der größten deutschen Tageszeitungen. Seit dem Scheitern einer europaweiten, klaren Regelung bezüglich der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen im Jahr 2005 ist die emotional geladene Diskussion über die Patentierung von Software nun wieder erneut entbrannt.
Anlass hierzu gab der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung, der zumindest teilweise auf Patentrechte gestützt ist. Man spricht von einem „Krieg der Smartphone-Riesen“ und von einer „Bremse für Innovationen“.
Selbst die schärfsten Kritiker an einem System, das die Patentierung von Software erlaubt, werden einsehen, dass das Entwickeln von neuen Ideen Geld kostet und Entwicklungen, vor allem wenn es sich um Software handelt, mitunter leicht nachgeahmt werden können. Benutzer des iPhones wissen, dass die Art, in der sich die Kontakteliste mit dem Finger anschieben lässt und langsam ausrollt, die Bedienbarkeit des Telefons extrem erhöht. In modernen Entwicklungsumgebungen lässt sich dieses Verhalten mit wenigen Zeilen Programmcode implementieren. Demgemäß scheint es angemessen, dass die deutsche Gesetzgebung Möglichkeiten bereitstellt, einen effektiven Schutz für solche Erfindungen zu erwirken.
Losgelöst von jeglicher moralischen und emotionalen Wertung zeigt der Rechtsstreit von Apple sehr anschaulich, dass sich ausländische Firmen konsequent im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ihre Erfindungen auch in Deutschland schützen lassen. Demgegenüber setzen sich zahlreiche deutsche Unternehmen nicht mit diesem Thema auseinander. Entwickler von Software riskieren daher, erteilte Patente zu verletzen, andererseits verwirken sie unwiederbringlich die Chance, eigenen Patentschutz zu erreichen und getätigte Investitionen nachhaltig abzusichern.